Wie und was genau vom Moment des Todes an geschieht können Sie als Angehöriger bestimmen. Es gibt einen gesetzlichen Rahmen innerhalb dessen wir handeln müssen, der aber auch einen Freiraum bietet, um den Wünschen der Angehörigen nachzukommen.
Nach dem Eintritt des Todes haben wir die Möglichkeit den Verstorbenen 36 Stunden aufzubahren, dann muss er, nach dem Gesetz, in einen Kühlraum überführt werden. Dieser Zeitraum ermöglicht eine Verabschiedung zu Hause oder aber, in einem von uns gestellten Raum. Waschen, Einkleiden, Einbetten sowie die Totenwache sind dann in einer Privatsphäre möglich und können durch Sie selbst, gemeinsam mit uns oder nur durch uns in einem entsprechenden Rahmen ausgeführt werden. Sargbeigaben und persönliche Kleidung sind sowohl bei Erd- als auch bei Feuerbestattungen möglich.
Der Ablauf einer Trauerfeier war früher strikt vorgegeben, heute jedoch darf den individuellen Wünschen Raum gegeben werden. Meiner Erfahrung nach, sind auch Pfarrer und Priester bereit, sich auf eine individuelle Gestaltung seitens der Angehörigen einzulassen. Eine Trauerfeier, die von nahen Angehörigen/Freunden mitgestaltet wird ist tröstlich und persönlich zugleich.
Wir übernehmen auf Wunsch die gesamte Organisation und Koordinierung, die Erledigung der Formalitäten, Terminabsprachen mit den beteiligten Personen,Dekorationen, Zeitungsanzeigen, Trauerdruck etc. Wir fördern jegliche Art von Eigeninitiative, sind behilflich Ihre Ideen umzusetzen und unterstützen Sie bei dem, was Sie gerne selber tun möchten mit Rat und Tat. Gerne berate ich Sie in einem persönlichen Gespräch.